Liegen Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2026 nicht über 1.582 Euro, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung beim Zahnersatz komplett. Mit einem Angehörigen im Haushalt liegt die Grenze bei 2.175,25 Euro, für jeden weiteren steigt sie um 395,50 Euro. Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommt, ist immer ein Härtefall. Für Einkommen knapp über der Grenze gibt es die gleitende Härtefallregel (§ 55 Abs. 2 und 3 SGB V).

Härtefall-Rechner 2026

Die Einkommensgrenzen 2026

Die Grenze ist an die monatliche Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt. Sie beträgt 2026 einheitlich 3.955 Euro (§ 1 SVBezGrV 2026). Härtefall ist, wer höchstens 40 Prozent davon einnimmt. Für den ersten Angehörigen im Haushalt kommen 15 Prozent dazu, für jeden weiteren 10 Prozent.

HaushaltAnteil der BezugsgrößeGrenze brutto im Monat
allein lebend40 %1.582,00 €
mit 1 Angehörigen55 %2.175,25 €
mit 2 Angehörigen65 %2.570,75 €
mit 3 Angehörigen75 %2.966,25 €
mit 4 Angehörigen85 %3.361,75 €

Die Werte für allein Lebende und mit einem Angehörigen nennt auch die Stiftung Warentest. Die Grenze ändert sich jedes Jahr mit der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße für 2027 war am 29.10.2026 noch nicht veröffentlicht.

Was zählt als Einnahme?

Gemeint sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt: Rente, Lohn, Krankengeld, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Die Einnahmen der Angehörigen im gemeinsamen Haushalt zählen mit, auch die der Angehörigen des Lebenspartners (§ 55 Abs. 2 SGB V). Nicht mitgezählt werden Entschädigungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, der Ausgleich nach dem Soldatenentschädigungsgesetz und bestimmte Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kasse, welche Einnahmen sie ansetzt.

Zwei häufige Fälle:

  • Rentnerpaar: Beide Renten zählen zusammen. Bei 1.300 und 900 Euro brutto sind das 2.200 Euro, knapp über der Grenze von 2.175,25 Euro für zwei Personen. Hier hilft die gleitende Regel (unten).
  • Alleinstehende mit erwachsenem Kind im Haushalt: Ob das Kind als Angehöriger zählt und sein Einkommen mitgerechnet wird, prüft die Kasse. Geben Sie im Antrag alle Personen im Haushalt an.

Automatisch Härtefall: diese Leistungen genügen

Unabhängig vom Einkommen gelten als Härtefall, wer

  • Bürgergeld oder andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV,
  • BAföG oder Ausbildungsförderung nach dem SGB III bezieht
  • oder in einem Heim lebt, dessen Kosten ein Sozialhilfeträger, die Soziale Entschädigung oder die Soldatenentschädigung trägt.

So steht es in § 55 Abs. 2 Satz 2 SGB V. Den Bescheid legen Sie dem Antrag bei.

Was die Kasse im Härtefall zahlt

Die Kasse zahlt zum Festzuschuss weitere 40 Prozent, insgesamt also 100 Prozent der festgesetzten Kosten der Regelversorgung, höchstens die tatsächlichen Kosten. Das Bonusheft spielt dann keine Rolle.

VersorgungKasse im Härtefall 2026
Krone auf einem Backenzahn (1.1)398,39 €
Krone mit Verblendung im sichtbaren Bereich (1.1 + 1.3)532,83 €
Brücke für einen fehlenden Zahn (2.1)921,60 €
Teilprothese mit Klammern (3.1), je Kiefer952,15 €
Vollprothese Oberkiefer (4.2)960,74 €
Vollprothese Unterkiefer (4.4)1.029,54 €

Quelle: KZBV, Festzuschüsse 2026, Spalte „Härtefall“. Alle Befunde: Festzuschuss-Tabelle.

Ob Ihnen damit gar nichts bleibt, hängt davon ab, ob die Praxis mit der Regelversorgung genau im festgesetzten Rahmen bleibt. Der Härtefall-Betrag wird an die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung angepasst (§ 55 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Fragen Sie vor der Unterschrift ausdrücklich, ob ein Eigenanteil entsteht, etwa für eine Edelmetall-Legierung.

Mehr als die Regelversorgung: Wählen Sie als Härtefall eine gleichartige oder andersartige Versorgung, etwa vollverblendete Keramik oder ein Implantat, bekommen Sie nur den Festzuschuss plus den Härtefall-Betrag, zusammen 100 Prozent der Regelversorgung. Die Mehrkosten zahlen Sie selbst (§ 55 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Bei einem Implantat für 2.600 Euro statt einer Brücke bleiben Ihnen so rund 1.680 Euro.

Die gleitende Härtefallregel

Wer knapp über der Grenze liegt, fällt nicht auf den normalen Zuschuss zurück. Die Kasse erstattet einen zusätzlichen Betrag (§ 55 Abs. 3 SGB V):

zusätzlicher Betrag = Festzuschuss ohne Bonus − 3 × (Ihre Einnahmen − Härtefallgrenze)

Insgesamt bekommen Sie höchstens 100 Prozent der festgesetzten Kosten der Regelversorgung und nie mehr als die Kosten. Mit Bonusheft zahlt die Kasse schon mehr, der Zuschlag fällt dann entsprechend kleiner aus.

Beispiel: Sie leben allein, haben 1.700 Euro Rente brutto und brauchen eine Brücke für einen fehlenden Zahn. Sie liegen 118 Euro über der Grenze. Das Dreifache sind 354 Euro. Der Festzuschuss ohne Bonus beträgt 552,96 Euro. Die Kasse zahlt zusätzlich 552,96 − 354 = 198,96 Euro, zusammen also 751,92 Euro statt 552,96 Euro.

Bis wohin lohnt sich die gleitende Regel?

Der Zuschlag wird null, sobald das Dreifache Ihrer Überschreitung den Festzuschuss erreicht. Wie weit Sie über der Grenze liegen dürfen, hängt also vom Befund ab:

BefundFestzuschuss ohne Bonus 2026Zuschlag möglich bis rund … über der Grenze
Krone (1.1)239,03 €79 €
Brücke für einen Zahn (2.1)552,96 €184 €
Teilprothese (3.1)571,29 €190 €
zwei Vollprothesen (4.2 + 4.4)1.194,16 €398 €

Eigene Rechnung nach § 55 Abs. 3 SGB V. Bei mehreren Befunden zählt die Summe der Festzuschüsse. Den genauen Betrag errechnet die Kasse nach Abschluss der Behandlung, und sie erstattet ihn Ihnen; Sie zahlen also zunächst den Eigenanteil an die Praxis.

Was sich 2027 ändert

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss auf 50 Prozent. Im Gegenzug steigt der Härtefall-Betrag von 40 auf 50 Prozent (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 22). Wer unter der Grenze liegt oder Sozialleistungen bezieht, bekommt also weiter 100 Prozent.

Die gleitende Regel bleibt im Gesetz unverändert, rechnet aber mit dem niedrigeren Festzuschuss. Damit wird der Zuschlag kleiner und endet früher:

Beispiel: Brücke für einen Zahn, 1.700 € Rente, alleinBewilligung 2026Bewilligung 2027 (Schätzung)
Festzuschuss ohne Bonus552,96 €460,80 €
Zuschlag nach der gleitenden Regel198,96 €106,80 €
Kasse zusammen751,92 €567,60 €
Zuschlag möglich bis rund … über der Grenze184 €154 €

Eigene Rechnung mit den festgesetzten Kosten und der Einkommensgrenze 2026; die Werte für 2027 stehen noch nicht fest. Für vorher bewilligte Pläne gilt das alte Recht (Was sich 2027 ändert). Im Rechner oben können Sie „ab 01.01.2027“ wählen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Heil- und Kostenplan holen. Der Zahnarzt kreuzt dort an, wenn er einen Härtefall vermutet; prüfen und entscheiden muss die Kasse (KZBV, Festzuschuss-Kompendium). Den Plan bekommt die Kasse heute meist elektronisch (Heil- und Kostenplan).
  2. Antrag bei der Kasse stellen, schriftlich oder über die App der Kasse. Ein Formular haben die meisten Kassen.
  3. Nachweise beilegen: Rentenbescheid, Lohnabrechnungen, Bescheid über Bürgergeld oder Grundsicherung, Einkommen der Angehörigen im Haushalt.
  4. Bewilligung abwarten und erst dann behandeln lassen. Der Antrag ist auch nötig, wenn Sie schon von Zuzahlungen befreit sind (Stiftung Warentest).

Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Das Verfahren ist kostenlos. Begründen Sie kurz, warum Sie die Einnahmen anders sehen, und legen Sie fehlende Nachweise bei.

Härtefall und Zahnersatz im Ausland

Auch bei einer Behandlung im EU-Ausland bekommen Sie den Zuschuss nur auf Grundlage eines vorab genehmigten Heil- und Kostenplans. Die Kasse erstattet höchstens, was sie in Deutschland gezahlt hätte, abzüglich eines Verwaltungsabschlags (§ 13 Abs. 4 SGB V). Für Härtefälle lohnt sich das Ausland selten: Wer die Regelversorgung in Deutschland ohne Eigenanteil bekommt, kann im Ausland höchstens bei einer aufwendigeren Versorgung sparen und trägt Reise und Risiko selbst. Mehr dazu: Zahnersatz im Ausland und Krankenkasse.

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