Die Festzuschüsse für Zahnersatz stehen für jeden Befund als fester Eurobetrag fest. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Beträge, zum Beispiel 239,03 Euro für eine Krone und 552,96 Euro für eine Brücke, jeweils ohne Bonus. Mit Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 oder 75 Prozent, im Härtefall auf 100 Prozent. Die Tabelle unten nennt die häufigsten Befunde, der Rechner addiert sie für Sie.
Festzuschuss-Rechner
Wählen Sie Ihren Bonus und tragen Sie ein, wie oft jeder Befund in Ihrem Heil- und Kostenplan steht. Die Befundnummern finden Sie dort in der Spalte „Befund“.
Festzuschuss-Tabelle 2026: die häufigsten Befunde
| Befund | Versorgung | 60 % | 70 % | 75 % | 100 % |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Krone auf weitgehend zerstörtem Zahn, je Zahn | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € | 398,39 € |
| 1.2 | Teilkrone bei großem Defekt, je Zahn | 274,36 € | 320,09 € | 342,95 € | 457,27 € |
| 1.3 | Verblendung einer Krone im sichtbaren Bereich | 80,66 € | 94,11 € | 100,83 € | 134,44 € |
| 1.4 | Stiftaufbau, konfektioniert | 50,11 € | 58,46 € | 62,64 € | 83,52 € |
| 1.5 | Stiftaufbau, gegossen | 150,94 € | 176,10 € | 188,68 € | 251,57 € |
| 2.1 | Brücke, ein fehlender Zahn, je Lücke | 552,96 € | 645,12 € | 691,20 € | 921,60 € |
| 2.2 | Brücke, zwei fehlende Zähne, je Lücke | 631,10 € | 736,29 € | 788,88 € | 1.051,84 € |
| 2.3 | Brücke, drei fehlende Zähne, je Kiefer | 704,93 € | 822,42 € | 881,17 € | 1.174,89 € |
| 2.4 | Frontzahnlücke mit vier fehlenden Zähnen, je Kiefer | 772,74 € | 901,53 € | 965,93 € | 1.287,90 € |
| 2.7 | Verblendung je Brückenglied/Anker im sichtbaren Bereich | 79,46 € | 92,71 € | 99,33 € | 132,44 € |
| 3.1 | Teilprothese mit Klammern (Modellguss), je Kiefer | 571,29 € | 666,51 € | 714,11 € | 952,15 € |
| 3.2 | Teleskop- oder Geschiebeprothese, je Eckzahn/1. Prämolar | 400,75 € | 467,54 € | 500,93 € | 667,91 € |
| 4.1 | Prothese bei bis zu 3 Restzähnen, Oberkiefer | 596,88 € | 696,36 € | 746,10 € | 994,80 € |
| 4.2 | Vollprothese Oberkiefer | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € | 960,74 € |
| 4.3 | Prothese bei bis zu 3 Restzähnen, Unterkiefer | 616,79 € | 719,59 € | 770,99 € | 1.027,99 € |
| 4.4 | Vollprothese Unterkiefer | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € | 1.029,54 € |
| 4.5 | Metallbasis, Zuschlag je Kiefer | 133,24 € | 155,45 € | 166,55 € | 222,07 € |
| 4.6 | Teleskopkrone bei bis zu 3 Restzähnen, je Ankerzahn | 410,51 € | 478,93 € | 513,14 € | 684,18 € |
| 6.6 | Unterfütterung einer Teilprothese | 108,08 € | 126,09 € | 135,10 € | 180,13 € |
| 6.7 | Unterfütterung einer Vollprothese, je Kiefer | 130,15 € | 151,84 € | 162,69 € | 216,92 € |
| 7.1 | Neue Krone auf vorhandenem Implantat (Einzelzahnlücke) | 238,51 € | 278,26 € | 298,14 € | 397,52 € |
| 7.5 | Neue implantatgetragene Prothese | 590,41 € | 688,81 € | 738,01 € | 984,01 € |
Quelle: KZBV, Abrechnungshilfe für Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 29.10.2026. Die vollständige Liste mit Interimsprothesen und Reparaturen (Befundklassen 5 bis 7) steht dort.
„Sichtbarer Bereich“ heißt in der Richtlinie „Verblendbereich“: im Oberkiefer die Zähne 15 bis 25, im Unterkiefer 34 bis 44. Das sind im Oberkiefer die ersten fünf, im Unterkiefer die ersten vier Zähne von der Mitte aus.
Was sich 2027 ändert
Die Tabelle gilt für Heil- und Kostenpläne, die bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt werden. Ab dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse betragen nur noch 50, 60 oder 65 Prozent der festgesetzten Kosten; im Härtefall bleibt es bei 100 Prozent (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die festgesetzten Kosten selbst werden jedes Jahr neu verhandelt, die KZBV veröffentlicht die Beträge für 2027 erst noch. Bis dahin können Sie im Rechner oben „ab 01.01.2027 bewilligt“ wählen: Er rechnet dann mit 50, 60 oder 65 Prozent der Kosten von 2026, als Schätzung.
So lesen Sie die Tabelle
- Die Prozentzahl bezieht sich auf die Regelversorgung, nicht auf Ihre Rechnung. 60 Prozent heißt: 60 Prozent der festgesetzten Kosten der Standardlösung (§ 55 Abs. 1 SGB V). Kostet Ihre Krone mehr, steigt der Zuschuss nicht.
- 100 Prozent gilt nur im Härtefall. Wer unter der Einkommensgrenze liegt, bekommt zum Festzuschuss einen Härtefall-Betrag, zusammen 100 Prozent der festgesetzten Kosten der Regelversorgung, höchstens aber die tatsächlichen Kosten (Härtefall).
- Befunde werden kombiniert. Eine verblendete Frontzahnkrone ist Befund 1.1 plus 1.3. Eine Brücke im sichtbaren Bereich ist 2.1 plus 2.7 für jedes verblendete Glied. Welche Befunde zusammen ansetzbar sind, regelt eine Kombinationstabelle der KZBV.
- Alte Prozentangaben im Bonusheft sind überholt. Bis September 2020 lag der Grundzuschuss bei 50 Prozent. Die alten Hefte bleiben trotzdem gültig (KZBV-Kompendium).
Drei Rechenbeispiele
Krone auf einem Backenzahn, 10 Jahre Bonusheft. Befund 1.1, keine Verblendung, weil der Zahn hinter dem sichtbaren Bereich liegt: Die Kasse zahlt 298,79 Euro.
Brücke für einen fehlenden Schneidezahn, 5 Jahre Bonusheft. Befund 2.1 plus dreimal 2.7 (zwei Ankerkronen und ein Brückenglied, alle verblendet): 645,12 + 3 × 92,71 = 923,25 Euro.
Vollprothesen oben und unten, ohne Bonus. Befunde 4.2 und 4.4: 576,44 + 617,72 = 1.194,16 Euro. Im Härtefall wären es 1.990,28 Euro, höchstens aber die tatsächlichen Kosten.
Was die Tabelle nicht sagt
Die Tabelle zeigt den Zuschuss, nicht Ihren Eigenanteil. Wie viel übrig bleibt, hängt vom Honorar des Zahnarztes und vom Labor ab. Für Leistungen über die Regelversorgung hinaus rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, mit einem Steigerungsfaktor zwischen dem 1- und 3,5-Fachen. Das 2,3-Fache steht für eine durchschnittliche Leistung, darüber muss die Praxis schriftlich begründen (§ 5 GOZ). Was Krone, Brücke und Prothese typischerweise kosten, steht unter Zahnersatz-Kosten.
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